21.07.2026

RLV fordert Nachbesserung bei Novelle des Landesnaturschutzgesetztes NRW

Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) bewertet die geplante Novelle des Landesnaturschutzgesetzes NRW kritisch. Zwar soll sie Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen, aus Sicht des RLV drohen jedoch neue Unsicherheiten, zusätzliche Auflagen und weiterer Druck auf landwirtschaftliche Flächen.

Die Kritik brachte der Verband vergangene Woche vor dem Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des Landtags Nordrhein-Westfalen deutlich hervor. Die zentrale Botschaft: Naturschutz gelingt nur mit den landwirtschaftlichen Betrieben und dem ländlichen Raum. Das Gebot der Stunde heißt mehr denn je: Kooperation mit der Landwirtschaft.

„Wer Bürokratieabbau verspricht, muss praxistaugliche Regeln liefern – und darf nicht lediglich auf Bundesrecht verweisen, hinter dem sich in der Praxis häufig noch mehr Bürokratie verbirgt. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit, faire Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen – keine neuen Nutzungseinschränkungen durch die Hintertür“, erklärt der RLV

Kritisch sieht der RLV vor allem die vorgesehene ersatzweise Heranziehung von Fachbeiträgen, wenn kein Landschaftsplan vorliegt. Durch die Novelle werden demokratisch praktizierte Abwägungsprozesse geschwächt. Dies gilt umso mehr bei der geplanten Einschränkung der Beteiligung der Kreistage in Zusammenhang mit Ausweisungen von Naturschutzgebieten.

Auch bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen fordert der RLV Nachbesserungen. Kompensation darf nicht weiter einseitig zulasten produktiver landwirtschaftlicher Flächen gehen. Ökologische Aufwertungen, Gewässerrenaturierung und Kompensation müssen stärker gebündelt werden, statt immer neue Flächen zu beanspruchen.

Beim Thema Reitabgabe warnt der RLV vor Schnellschüssen. Die Mittel dienen der Unterhaltung von Reitwegen und dem Ausgleich im ländlichen Raum. Verfahren sollten einfacher, transparenter und verwaltungsärmer werden. Eine isolierte Abschaffung ohne belastbare Alternative ließe jedoch zentrale Fragen zu Finanzierung, Rücksichtnahme, Haftung und Schadensregulierung offen.

Der RLV fordert den Landtag auf, die Novelle gezielt nachzubessern: landwirtschaftliche Belange verbindlich berücksichtigen, produktive Flächen schützen, Verfahren tatsächlich verschlanken und freiwillige, kooperative Lösungen stärken.

Quelle: RLV