17.03.2025

Gentechnik: Reaktionen auf NGT-Abstimmung

Welche Züchtungsmethoden sollen in Zukunft erlaubt sein bzw. wie müssen die Produkte gekennzeichnet werden?
Foto: Valenta

BMEL:

Der Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft zum Umgang mit neuen Pflanzenzüchtungstechniken (neue genomischen Techniken - NGT) hat am 14. März 2025 im Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (AStV) in Brüssel eine qualifizierte Mehrheit gefunden. Damit wurde das Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament erteilt.

Dazu erklärt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: "Der Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen betrifft und berührt die Menschen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen selbstbestimmt entscheiden können, was sie essen; Landwirtinnen und Landwirte sowie Unternehmen der Lebensmittelindustrie wirtschaften schon lange erfolgreich gentechnikfrei. Dass dies auch in Zukunft möglich bleibt, dafür habe ich mich als Landwirtschaftsminister immer eingesetzt. Deutschland hat daher dem Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft nicht zugestimmt. Wir brauchen ausgewogene und für eine breite Mehrheit tragbare Lösungen. Dies betrifft die Punkte Koexistenz, Transparenz und Wahlfreiheit. Zudem muss die Frage der Patentierbarkeit gelöst werden. Es darf keine Patente durch die Hintertür geben, denn Patente auf Saatgut blockieren Innovationen und sorgen für Abhängigkeiten. In all diesen Punkten reicht der aktuelle Vorschlag nicht aus und muss im anstehenden Trilog nachgebessert werden. Gentechnikfreie Lebensmittel haben sich zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig in Deutschland und Europa entwickelt. Dieser Markt umfasst sowohl den Bio- als auch den konventionellen Sektor und generiert Milliardenumsätze. Deutschland zeichnet sich zudem durch eine Vielzahl leistungsfähiger mittelständischer Züchtungsunternehmen aus. Es ist die Aufgabe der Politik, diese etablierten Märkte zu erhalten und zu fördern, anstatt sie zu gefährden. Wer gentechnikfrei wirtschaften will, muss dies auch in Zukunft tun können. Wir brauchen echte Wahlfreiheit für alle – vom Feld bis zum Supermarktregal. Ich weiß dabei viele Verbände hinter mir, sowohl aus der Landwirtschaft wie aus der Lebensmittelwirtschaft."

Save Our Seeds:

Die EU-Kommission hatte im Juli 2023 vorgeschlagen, die meisten Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPR/Cas hergestellt werden, vom EU-Gentechnikrecht auszunehmen. Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sollen für diese gentechnisch veränderten Organismen künftig wegfallen. Nur das Saatgut soll ein Etikett "Kat. 1 NGT" tragen Der Ministerrat folgt nach intensiven Verhandlungen diesem Vorschlag mit wenigen unerheblichen Änderungen. Damit beginnen jetzt die Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission Das EU-Parlament hatte im Februar 2024 für eine Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit der neuen Gentechnikprodukte gestimmt und ein umfassendes Verbot von Patenten gefordert. Parlament und Ministerrat müssen sich jetzt auf einen gemeinsamen Text verständigen Zuletzt hatten über 200 Agrar- und Umweltverbände gegen die Gentechnik-Deregulierung protestiert.

Franziska Achterberg von Save Our Seeds, kommentiert: "Nun sind offenbar auch die Minister:innen unter dem Druck der global agierenden Gentechnik-Konzerne eingeknickt. Damit setzen sie den Anbau von gentechnikfreien Nahrungsmitteln, einschließlich des Bioanbaus, unter massiven Druck. Den Verbraucher:innen wollen sie die Wahlfreiheit nehmen, sich für gentechnikfreie Lebensmittel zu entscheiden."

BÖLW:

Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), kommentiert: „Heute (14.03.25) ist ein schwarzer Tag für die Wachstumsbranche Bio. Die mehrheitliche Entscheidung der EU-Staaten droht die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in große Bedrängnis zu bringen. Deshalb ist dies auch ein finsterer Tag für die Artenvielfalt, für saubere Luft, Gewässer, fruchtbare Böden in Europa sowie für den Klimaschutz. Denn: Neue Gentechniken sind in ökologischen Produkten weiterhin verboten, das ist gut so und wird zu Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern erwartet! Doch wie soll das in der Praxis umgesetzt werden? Weder die Frage der Haftung bei unbeabsichtigter Kontamination mit NGT, noch Vorschriften für eine echte Koexistenz des Anbaus mit und ohne neuer Gentechnik sind bisher geklärt – ganz abgesehen von der Patentierung von Saatgut und Pflanzen.  Wir erwarten von der EU und der neuen Regierung in Berlin Lösungen dafür, dass Bäuerinnen und Bauern, Verarbeiter und Händlerinnen weiter gentechnikfrei wirtschaften können - ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten. Die Politik muss die Haftungsfrage lückenlos klären, bevor die ersten gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Acker stehen.“