08.05.2026

Kommentar: Einer geht noch?

Birgit Scheel
Foto: RLV

Als Bauerntochter und Gartenbau-Ingenieurin habe ich in meinem Leben zahlreiche Krisen und Restriktionen in der Agrar branche miterlebt – und auch knapp ein halbes Leben lang journalistisch aufgearbeitet. Von der EHEC-Krise 2011 u.a. bis zur Coronapandemie vor sechs Jahren habe ich mit jedem Obst- und Gemüseproduzenten gelitten. In unzähligen Winterveranstaltungen, wenn erneut von neuen Vorschriften, Reglementierungen oder Verboten im Gartenbau berichtet wurde, fragte ich mich oft, wie Betriebe das stemmen sollen. Umso erstaunter bin ich, wenn ich bei Betriebsbesuchen oder in Kaffeepausen der Veranstaltungen von Produzenten höre, die von Lösungen, Maßnahmen und Anpassungsideen berichten.

Natürlich gibt es auch Klagen. Zu Recht! Wer wird bei der Fülle von Reglementierungen nicht manchmal verzweifeln? Als festangestellte Redakteurin spitzt sich mein Blick auf das Weltgeschehen oft zu, doch welche Existenzängste müssen Produzenten mit so großer Verantwortung für Betrieb, Mitarbeitende, Einkommen und Familie durchleben.

Aktuell setzen wieder steigende Energie- und Lohnkosten die landwirtschaftlichen Betriebe unter Druck. Aufgrund der geopolitischen Lage im Zuge des Ukraine-Krieges steigen die Düngerkosten und die durch den Iran-Konflikt verursachten Energiekrise treibt die Treibstoffkosten in die Höhe. Dies trifft die Obst- und Gemüse-Erzeuger hart, während die am Markt erzielbaren Preise stagnieren. Die Senkung der Energiesteuer ist hier ein wichtiger erster Schritt zur Entlastung der Betriebe. Die steigenden Spritpreise treiben derzeit die Debatte um Biodiesel wieder an: Eine höhere Beimischung von regionalem Raps könnte die Abhängigkeit von Rohöl reduzieren und so die Versorgungssicherheit stärken.

Aber nicht nur das Weltgeschehen setzt den Agrar betrieben wieder mal zu. Auch der in Deutschland kontinuierlich steigende Mindestlohn macht der meist handarbeitsintensiven Obst- und Gemüsebranche zu schaffen. Hier könnte die deutsche Politik zur Erleichterung, den Abschlag beim Mindestlohn für in der Regel ungelernte landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte erlauben.

Ein weiteres, aktuelles Beispiel aus meiner Pressetätigkeit kommt von der EU: Ab 2027 benötigen Landwirte für die Ausbringung bestimmter Rattenbekämpfungsmittel einen speziellen Nachweis. Die Rodentizide werden aus dem Pflanzenschutzrecht herausgenommen und künftig dem Biozidrecht eingeordnet. Das bedeutet: zusätzlich zur allgemeinen Pflanzenschutz-Sachkunde wird ein weiterer Nachweis, die Biozid-Sachkunde, erforderlich. Zukünftig müssten Landwirte, die gängige Ratten-Gifte verwenden möchten, einen mehrtägigen Kurs absolvieren, der Kosten von rund 600 € verursachen kann.

Was geht den Verantwortlichen in den zuständigen Behörden durch den Kopf, die solche Vorschriften, Reglementierungen oder Verbote für den Gartenbau immer wieder konstruieren? Einer geht noch? Mir entweicht da eher der Satz: „Geht’s noch?“

Birgit Scheel

(Artikel aus OBST & GEMÜSE profi 05/26)