19.08.2025

Kommentar: Bürokratieabbau für die ­Agrar­branche

„Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz wird endlich ein erstes Zeichen für die Entlastung der Betriebe gesetzt, weitere sollten folgen.“
Foto: RLV

Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Düngung, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter oder auch die Stoffstrombilanz... Die Dokumentationspflicht hat für die landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Jahren enorm zugenommen. Für viele Gärtner und Landwirte hat das aktuelle Ausmaß an Bürokratie längst die Grenzen des Erträglichen überschritten und überfordert (nicht nur) die kleinen und extensiv wirtschaftenden Betriebe.

Anstatt noch weitere Gesetzte und Verordnungen mit Verpflichtungen zur Aufzeichnung in den Agrar­bereich zu eta­blieren, wurde nun kürzlich auch mal eine Verordnung abgeschafft. Zum 7. Juli 2025 wurde die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) aufgehoben. Das dürfte bei vielen Gärtnern und Landwirten für große Erleichterung gesorgt haben. Mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz wird endlich ein deutliches Zeichen für die Entlastung der Betriebe und für das Vertrauen in die landwirtschaftliche Praxis gesetzt.

Mit dem Beschluss zur Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung ist ein notwendiger und lang ersehnter Schritt zur Entlastung der Gartenbaubetriebe erfolgt. Wer sich mit der Stoffstrombilanz beschäftigt hat, dem war schnell klar, dass der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen steht. Sie liefert weder Ansätze für eine tatsächliche Schwachstellenanalyse noch Handlungsempfehlungen für das betriebliche Düngeregime. Einen tatsächlichen Flächenbezug gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich dabei lediglich um eine rechnerische Größe, die aus gesamtbetrieblichen Daten abgeleitet wird. Auch lässt sich kein Zusammenhang zwischen dem Düngen eines Schlages und der Nitratkonzentration im Grundwasser herstellen.

Während die Erleichterung in der Praxis über den Wegfall der Stoffstrombilanz groß ist, werden auch kritische Stimmen laut. Diverse Medien, Umweltverbände und Politiker der Grünen-Partei laufen Sturm und informieren – allerdings häufig mit wenig Sachverstand – über das Ende der Stoffstrombilanz und ihre Folgen. Da ist die Rede von einem „falschen Signal“, einem „Freibrief beim Düngen“ oder – wie die Süddeutsche Zeitung titelte – „Dieser Erfolg für die Bauern geht zulasten der Gesellschaft.“

Von einem Freibrief beim Düngen sind die deutschen Bauern aber auch zukünftig weit entfernt. Denn die strikten Auflagen der Düngeverordnung mit den bestehenden Regelungen zur Düngebedarfsermittlung, den Sperrfristen oder Roten Gebieten und der jährlichen Dokumentation der Nährstoffgaben gelten weiterhin. Lediglich ein Teil überflüssiger Bürokratie entfällt mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung, die eine rein deutsche Regelung und nicht von der EU gefordert war. Allerdings hat sich Deutschland gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, eine Monitoringverordnung einzuführen, um die Wirksamkeit der Düngeverordnung nachzuweisen. Dazu kündigte das Bundeslandwirtschaftsministerium an, zeitnah das Düngegesetz zu novellieren. Die Zukunft wird zeigen, ob eine Weiterentwicklung der Düngeverordnung auch in Richtung zu mehr Verursachergerechtigkeit führt und nicht in erster Linie zu mehr Bürokratie.

Birgit Scheel 

(Artikel aus GP 08/25)