08.12.2022
Das alles ändert sich für die Steuererklärung 2022:
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- Fristverlängerung: Abgabetermin für die Steuererklärung 2022 ist Montag, der 2. Oktober 2023.
- Grundfreibetrag wird für das Jahr 2022 deutlich angehoben und steigt um 603 € auf 10.347 €.
- Energiepreispauschale: 300 € Entlastung erhielten Arbeitnehmer und Rentner, Studierende sollen 200 € bekommen. Die Pauschale muss versteuert werden.
- Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 € gilt ab 2022 unbefristet. Ab 2023 soll die Pauschale nach aktuellen Entwürfen auf 1.260 € steigen.
- Entfernungspauschale für Wege zur Arbeit steigt seit 2022 ab dem 21. Kilometer auf 0,38 €.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt 2022 um 200 € auf 1.200 € pro Jahr. Ab 2023 soll er sich auf 1.230 € erhöhen.
- Sachbezüge: Die monatliche Freigrenze für Sachbezüge vom Arbeitgeber steigt auf 50 €.
- Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge beträgt ab dem 1. April 2022 für Verheiratete 1.476 € und für Ledige 886 €. Für weitere Personen können jeweils 590 € angesetzt werden.
- Kindergeld: Im Jahr 2022 wurden für das erste und zweite Kind je 219 € gezahlt, für das dritte Kind 225 € und ab dem vierten Kind 250 €.
- Kinder- und Erziehungsfreibetrag: Der volle Kinderfreibetrag wurde auf 5.620 € erhöht. Mit dem vollen Erziehungsfreibetrag von 2.928 € liegen die Freibeträge in Summe bei 8.548 € pro Kind, wenn der Steuervorteil das Kindergeld übersteigt.
- Erneuter Kinderbonus: Im Jahr 2022 erhalten Eltern 100 € Kinderbonus für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Unterhaltsleistungen: Der Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen wurde für 2022 um 603 € auf 10.347 € angehoben.
- Minijobs: Ab Oktober 2022 steigt die Grenze für einen Minijob von 450 € auf 520 €. Gesetzliche Altersrente Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt für Neurentner ab 2022 auf 82 %. Steuerfrei bleiben somit 18 % der gesetzlichen Rente.
- Versorgungsfreibetrag für Neupensionäre sinkt ab dem Jahr 2021 auf nur noch 14,4 % und höchstens 1.080 €. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sinkt auf 324 €. Hinzuverdienstgrenze für Frührentner liegt 2022 unverändert bei 46.060 €. Bis zu diesem Jahresverdienst wird eine vorgezogene Altersrente nicht gekürzt.
- Verlustrücktrag möglich: Verluste lassen sich ab 2022 nicht nur in das Folgejahr vortragen, sondern auch zwei Jahre zurücktragen.
- Steuerzinsen gesenkt: Der jährliche Zinssatz für Steuererstattungen oder -nachzahlungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 von 6 % auf 1,8 % pro Jahr.
