90 Tage kurzfristige Beschäftigung: Gesetzentwurf passiert Kabinett
Erntehelfer sollen ab 2026 länger sozialversicherungsfrei arbeiten können. Ein dazu von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas vorgelegter Gesetzentwurf wurde am Mittwoch (3.9.) vom Kabinett beschlossen. Demnach soll die kurzfristige Beschäftigung von Saisonarbeitskräften von 70 auf 90 Tage erhöht werden.
Die Maßnahme war im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden.
Das Gesetz hat laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) zum Ziel, den Selbstversorgungsgrad bei landwirtschaftlichen Produkten zu erhöhen. Die Regelung soll daher nur unmittelbar für die Landwirtschaft gelten, nicht etwa für vom gleichen Betrieb unterhaltene Restaurants oder Herbergen. Dass Union und SPD bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlasten wollen, war von der Agrar- und Gartenbaubranche im Vorfeld begrüßt worden.
Die Maßnahme gilt als zumindest teilweiser Ausgleich für die Erhöhung des Mindestlohnes, durch den die Verbände den heimischen Anbau von Obst, Gemüse und Wein bedroht sehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatte die Maßnahme dagegen scharf kritisiert.
Quelle: AgE

